Meisterhafte Fenster & Türen aus Berlin-Britz – seit 1983
Termine nach Vereinbarung ☎ 030 6074041

Förderung · KfW, BEG & Steuerbonus

Fensterförderung in Berlin –
bis zu 20 % geschenkt

Der Staat fördert Ihren Fenstertausch: bis zu 20 % Zuschuss über die Bundesförderung oder 20 % Steuerbonus. Wir liefern förderfähige Fenster und alle technischen Nachweise.

Neue Fenster senken die Heizkosten – und der Staat beteiligt sich an der Investition. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es 15 % Zuschuss auf den Fenstertausch, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar 20 %. Wer lieber über die Steuer geht, setzt alternativ 20 % der Kosten über drei Jahre ab (§ 35c EStG).

Die technische Hürde nehmen unsere Fenster locker: Gefordert ist ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/m²K – unsere Gealan-Systeme erreichen bis zu 0,6. Wichtig ist nur der richtige Ablauf, denn der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Genau dabei unterstützen wir Sie.

Hinweis: Stand Juli 2026, Konditionen können sich ändern. Wir geben keine Steuer- oder Rechtsberatung – für den BEG-Antrag ist ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte einzubinden, mit dem wir routiniert zusammenarbeiten.

20 %max. Zuschuss (15 % BEG + 5 % iSFP-Bonus)
0,95geforderter Uw-Wert – unsere Fenster: bis 0,6
20 %alternativ als Steuerbonus über 3 Jahre
Vorher!Antrag immer vor Auftragsvergabe stellen
Die zwei Wege

Zuschuss oder Steuerbonus?

Weg 1 · BEG-Zuschuss

Bis zu 20 % direkt vom Staat

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst den Fenstertausch als Einzelmaßnahme mit 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt für Ihr Haus ein individueller Sanierungsfahrplan vor, kommen 5 % Bonus dazu – zusammen bis zu 20 %.

Voraussetzungen: neue Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/m²K (erfüllen wir deutlich), Antragstellung vor Auftragsvergabe und die Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten. Wir liefern die technischen Datenblätter und die Fachunternehmererklärung.

Förderfähiges Energiesparfenster mit Uw-Wert 0,6
Weg 2 · Steuerbonus § 35c

20 % über die Steuererklärung

Alternative ohne Antrag vorab: Beim selbstgenutzten, mindestens zehn Jahre alten Eigenheim können Sie 20 % der Sanierungskosten (max. 40.000 € je Objekt) über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen. Es genügt die Bescheinigung des Fachbetriebs – die stellen wir Ihnen aus.

Wichtig: Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Welcher Weg für Sie mehr bringt, rechnen wir gern gemeinsam durch – ehrlich und unverbindlich.

Fenstertausch am selbstgenutzten Eigenheim in Berlin
Häufige Fragen

Förderung – häufige Fragen

Muss der Antrag wirklich vor der Beauftragung gestellt werden?

Ja, beim BEG-Zuschuss zwingend: Erst Antrag (mit Energie-Effizienz-Experte), dann Auftrag. Beim Steuerbonus gibt es keinen Antrag – hier zählt die Bescheinigung des Fachbetriebs mit der Steuererklärung.

Sind Ihre Fenster förderfähig?

Ja. Gefordert ist Uw ≤ 0,95 W/m²K – unsere Gealan-Systeme mit Dreifachverglasung erreichen bis zu 0,6 W/m²K und unterschreiten die Anforderung deutlich.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nein, für dieselbe Maßnahme gilt: entweder BEG-Zuschuss oder Steuerbonus nach § 35c. Wir helfen bei der Entscheidung, welcher Weg sich für Sie mehr lohnt.

Was kostet mich die Förderberatung bei Ihnen?

Nichts. Die Ersteinschätzung zur Förderfähigkeit gehört bei uns zur kostenlosen Angebotsberatung dazu; für den BEG-Antrag vermitteln wir auf Wunsch einen Energie-Effizienz-Experten.

Förderung mitnehmen statt verschenken

Lassen Sie uns früh sprechen – vor der Beauftragung. Wir prüfen kostenlos, welche Förderung für Ihr Projekt drin ist, und liefern alle Unterlagen.