Förderung · KfW, BEG & Steuerbonus
Der Staat fördert Ihren Fenstertausch: bis zu 20 % Zuschuss über die Bundesförderung oder 20 % Steuerbonus. Wir liefern förderfähige Fenster und alle technischen Nachweise.
Neue Fenster senken die Heizkosten – und der Staat beteiligt sich an der Investition. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es 15 % Zuschuss auf den Fenstertausch, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar 20 %. Wer lieber über die Steuer geht, setzt alternativ 20 % der Kosten über drei Jahre ab (§ 35c EStG).
Die technische Hürde nehmen unsere Fenster locker: Gefordert ist ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/m²K – unsere Gealan-Systeme erreichen bis zu 0,6. Wichtig ist nur der richtige Ablauf, denn der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Genau dabei unterstützen wir Sie.
Hinweis: Stand Juli 2026, Konditionen können sich ändern. Wir geben keine Steuer- oder Rechtsberatung – für den BEG-Antrag ist ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte einzubinden, mit dem wir routiniert zusammenarbeiten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst den Fenstertausch als Einzelmaßnahme mit 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt für Ihr Haus ein individueller Sanierungsfahrplan vor, kommen 5 % Bonus dazu – zusammen bis zu 20 %.
Voraussetzungen: neue Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/m²K (erfüllen wir deutlich), Antragstellung vor Auftragsvergabe und die Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten. Wir liefern die technischen Datenblätter und die Fachunternehmererklärung.

Alternative ohne Antrag vorab: Beim selbstgenutzten, mindestens zehn Jahre alten Eigenheim können Sie 20 % der Sanierungskosten (max. 40.000 € je Objekt) über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen. Es genügt die Bescheinigung des Fachbetriebs – die stellen wir Ihnen aus.
Wichtig: Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Welcher Weg für Sie mehr bringt, rechnen wir gern gemeinsam durch – ehrlich und unverbindlich.

Ja, beim BEG-Zuschuss zwingend: Erst Antrag (mit Energie-Effizienz-Experte), dann Auftrag. Beim Steuerbonus gibt es keinen Antrag – hier zählt die Bescheinigung des Fachbetriebs mit der Steuererklärung.
Ja. Gefordert ist Uw ≤ 0,95 W/m²K – unsere Gealan-Systeme mit Dreifachverglasung erreichen bis zu 0,78 W/m²K und unterschreiten die Anforderung deutlich.
Nein, für dieselbe Maßnahme gilt: entweder BEG-Zuschuss oder Steuerbonus nach § 35c. Wir helfen bei der Entscheidung, welcher Weg sich für Sie mehr lohnt.
Nichts. Die Ersteinschätzung zur Förderfähigkeit gehört bei uns zur kostenlosen Angebotsberatung dazu; für den BEG-Antrag vermitteln wir auf Wunsch einen Energie-Effizienz-Experten.
Für den BEG-Zuschuss ja: Die Antragstellung läuft über einen gelisteten Energie-Effizienz-Experten, den wir Ihnen auf Wunsch vermitteln. Beim Steuerbonus nach § 35c dagegen brauchen Sie keinen Energieberater – hier genügt die Fachunternehmer-Bescheinigung, die wir ausstellen. Wohnen Sie an einer lauten Straße, ist zusätzlich das Berliner Schallschutzfensterprogramm interessant, das ohne Energieberater auskommt.
Das hängt von Ihrer Steuerlast und dem Umfang ab. Der BEG-Zuschuss (über KfW/BAFA) bringt bis zu 20 Prozent sofort, erfordert aber Energieberater und Antrag vor Auftrag. Der Steuerbonus bringt ebenfalls 20 Prozent, verteilt über drei Jahre und ohne Vorab-Antrag – dafür müssen Sie genug Steuern zahlen, um ihn auszuschöpfen. Wir rechnen beide Wege mit Ihnen durch, ersetzen aber keine Steuerberatung.
Lassen Sie uns früh sprechen – vor der Beauftragung. Wir prüfen kostenlos, welche Förderung für Ihr Projekt drin ist, und liefern alle Unterlagen.
Zum Aufmaß kommt der Chef persönlich — wer verkauft, hat die Öffnung vorher gesehen.