Förderung · BAFA, BEG & Steuerbonus · Stand September 2026
Der Staat fördert Ihren Fenstertausch: 15 % Zuschuss über die Bundesförderung (BAFA) oder 20 % Steuerbonus über drei Jahre. Wir liefern förderfähige Fenster und alle technischen Nachweise – und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg sich für Sie lohnt.
Neue Fenster senken die Heizkosten – und der Staat beteiligt sich an der Investition. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es 15 % Zuschuss auf den Fenstertausch, beantragt beim BAFA. Der 5-%-Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gilt seit dem 21. Juli 2026 nur noch für größere Vorhaben: ab 30.000 € förderfähigen Kosten und nur auf den Betrag darüber. Wer lieber über die Steuer geht, setzt alternativ 20 % der Kosten über drei Jahre ab (§ 35c EStG) – ganz ohne Energieberater.
Die technische Hürde nehmen unsere Fenster locker: Gefordert ist ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/m²K – unsere Gealan-Systeme erreichen bis zu 0,6. Wichtig ist nur der richtige Ablauf, denn der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Genau dabei unterstützen wir Sie.
Hinweis: Stand September 2026 nach der Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 20. Juli 2026, Konditionen können sich ändern. Wir geben keine Steuer- oder Rechtsberatung – für den BAFA-Antrag ist ein in der Expertenliste der dena geführter Energieeffizienz-Experte einzubinden. Gelistete Experten in Ihrer Nähe finden Sie über die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst den Fenstertausch als Einzelmaßnahme mit 15 % der förderfähigen Kosten – bis zu 30.000 € je Wohneinheit und Jahr, also maximal 4.500 € Zuschuss. Ein individueller Sanierungsfahrplan bringt seit Juli 2026 erst bei größeren Vorhaben ab 30.000 € zusätzliche 5 % auf den Betrag darüber.
Voraussetzungen: neue Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/m²K (erfüllen wir deutlich), Antragstellung vor Auftragsvergabe und die Begleitung durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten, dessen Honorar der Staat zur Hälfte bezuschusst. Wir liefern die technischen Datenblätter, die Fachunternehmererklärung und ein Angebot mit der nötigen Förderklausel, damit Sie unterschreiben können, ohne den Antrag zu gefährden.

Alternative ohne Antrag vorab: Beim selbstgenutzten, mindestens zehn Jahre alten Eigenheim können Sie 20 % der Sanierungskosten (max. 40.000 € je Objekt) über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen. Es genügt die Bescheinigung des Fachbetriebs – die stellen wir Ihnen aus.
Wichtig: Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Welcher Weg für Sie mehr bringt, rechnen wir gern gemeinsam durch – ehrlich und unverbindlich.

Wohnen Sie an einer lauten Straße? Dann ist das Berliner Schallschutzfensterprogramm mit bis zu 90 % Zuschuss meist der bessere Weg – es kommt ohne Energieberater aus. Welche Fenster die Förderbedingungen erfüllen, zeigen unsere Energiesparfenster und der Ratgeber 2-fach oder 3-fach?; was der Tausch grundsätzlich kostet, unsere Preis-Übersicht. Für Eigentümergemeinschaften läuft der Antrag über die Verwaltung – mehr dazu auf der Seite für Hausverwaltungen.
Ja, beim BAFA-Zuschuss zwingend: Erst Antrag (mit Energieeffizienz-Experte), dann Auftrag. Ein Auftrag unter aufschiebender Bedingung – er gilt nur, wenn die Förderung bewilligt wird – ist erlaubt und der übliche Weg. Beim Steuerbonus gibt es keinen Antrag – hier zählt die Bescheinigung des Fachbetriebs mit der Steuererklärung.
Ja. Gefordert ist Uw ≤ 0,95 W/m²K – unsere Gealan-Systeme mit Dreifachverglasung erreichen bis zu 0,78 W/m²K und unterschreiten die Anforderung deutlich.
Nein, für dieselbe Maßnahme gilt: entweder BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus nach § 35c. Wir helfen bei der Entscheidung, welcher Weg sich für Sie mehr lohnt.
Die Ersteinschätzung zur Förderfähigkeit gehört bei uns zur kostenlosen Angebotsberatung dazu. Für den BAFA-Antrag selbst braucht es einen gelisteten Energieeffizienz-Experten, zu finden über die Expertenliste des Bundes; sein Honorar für Antrag und Baubegleitung bezuschusst der Staat mit 50 Prozent, solange der Experte unabhängig vom ausführenden Betrieb arbeitet.
Für den BAFA-Zuschuss ja: Die Antragstellung läuft über einen gelisteten Energieeffizienz-Experten, den Sie über die Expertenliste des Bundes finden. Beim Steuerbonus nach § 35c dagegen brauchen Sie keinen Energieberater – hier genügt die Fachunternehmer-Bescheinigung, die wir ausstellen. Wohnen Sie an einer lauten Straße, ist zusätzlich das Berliner Schallschutzfensterprogramm interessant, das ohne Energieberater auskommt.
Das hängt von Ihrer Steuerlast und vom Umfang ab. Der BAFA-Zuschuss bringt 15 Prozent sofort, erfordert aber einen Energieeffizienz-Experten und den Antrag vor dem Auftrag. Der Steuerbonus bringt 20 Prozent, verteilt über drei Jahre und ohne Vorab-Antrag – dafür müssen Sie genug Steuern zahlen, um ihn auszuschöpfen. Faustregel: Bei kleineren Aufträgen im selbstgenutzten Haus ist der Steuerbonus oft der einfachere Weg, bei größeren Sanierungen und vermieteten Objekten der Zuschuss. Wir rechnen beide Wege mit Ihnen durch, ersetzen aber keine Steuerberatung.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen. Der Grundfördersatz für Fenster bleibt bei 15 Prozent, zuständig ist das BAFA. Der 5-Prozent-Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan wird nur noch ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten gewährt – und nur auf den Betrag darüber. Für einen typischen Fenstertausch ändert sich also: Rechnen Sie mit 15 Prozent, nicht mit 20. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr, bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt darunter.
Lassen Sie uns früh sprechen – vor der Beauftragung. Wir prüfen kostenlos, welche Förderung für Ihr Projekt drin ist, und liefern alle Unterlagen.
Zum Aufmaß kommt der Chef persönlich — wer verkauft, hat die Öffnung vorher gesehen.