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Förderung · Land Berlin 2026/2027

Schallschutzfensterprogramm Berlin –
bis zu 90 % vom Land Berlin

Wohnen Sie an einer lauten Straße? Das Land Berlin fördert Schallschutzfenster mit bis zu 90 % der Kosten – höchstens 15.000 € je Wohnung. Wir liefern die passenden Fenster samt Prüfzeugnis und begleiten Sie durch den Antrag.

Verkehrslärm dringt fast immer über die Fenster in die Wohnung. Genau hier setzt das Berliner Schallschutzfensterprogramm 2026/2027 an: Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und oberirdischen BVG-Schienenwegen bezuschusst das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern – und zwar deutlich großzügiger als die üblichen Bundesförderungen. Der Zuschuss kann bis zu 90 % der anerkannten Kosten abdecken, begrenzt auf 15.000 € je Wohnung.

Der Haken ist nicht das Geld, sondern der Ablauf: Der Antrag muss vollständig sein und bewilligt werden, bevor die erste Rechnung geschrieben oder auch nur ein Vertrag unterschrieben ist. Dazu gehört ein Prüfzeugnis, das die Schalldämmung des kompletten Fensters nachweist. Beides – ein sauberer Kostenvoranschlag und das passende Prüfzeugnis – liefern wir Ihnen aus einer Hand.

Hinweis: Angaben nach dem offiziellen Berliner Schallschutzfensterprogramm 2026/2027 der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Stand März 2026), Konditionen können sich ändern. Die Förderung erfolgt freiwillig nach Maßgabe der Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Verbindlich sind allein die Richtlinie und die Angaben der Senatsverwaltung.

90 %max. Zuschuss der anerkannten Kosten
15.000 €Höchstbetrag je Wohnung
400–500 €je m² Fensterfläche (Klasse 4 / Klasse 5)
Vorher!Bewilligung abwarten – dann erst beauftragen
Was gefördert wird

Förderbeträge im Überblick

Die Zuschüsse

400 bis 500 € je Quadratmeter

Schallschutzfenster & -türen (ggf. inkl. Rollladenkasten): 400 € je m² Einbaufläche für Schallschutzklasse 4, 500 € je m² für Klasse 5.
Berlintypische Holzkastendoppelfenster: Deren schalltechnische Runderneuerung wird mit 500 € je m² gefördert – wichtig für Altbauten, in denen die alten Kastenfenster erhalten bleiben sollen.
Lüftungseinrichtungen: schallgedämmte Lüfter mit 250 € pauschal je Raum (Schlaf- und Kinderzimmer).
Zusammen sind maximal 90 % der anerkannten Kosten und höchstens 15.000 € je Wohnung möglich.

Schallschutzfenster nach Berliner Programm in einer Wohnung an einer Hauptstraße
So läuft es ab

In fünf Schritten zur Förderung

1. Prüfen: Über die Karte im Geoportal Berlin sehen Sie anhand Ihrer Adresse, ob Ihre Fassade im förderberechtigten Bereich liegt.
2. Förderanfrage stellen: Erst danach erhalten Sie das Antragsformular und die weiteren Unterlagen.
3. Angebot & Prüfzeugnis: Wir messen auf, erstellen den Kostenvoranschlag und liefern das Prüfzeugnis des Gesamtelements zur geforderten Schallschutzklasse.
4. Antrag einreichen & Bewilligung abwarten: Noch nichts beauftragen!
5. Einbau: Nach der Bewilligung bauen wir Ihre neuen Schallschutzfenster fachgerecht ein – ruhig wird es danach von selbst.

Fachgerechter Einbau von Schallschutzfenstern in Berlin

Mehr zur Technik und den Dämmwerten finden Sie auf unserer Seite zu Schallschutzfenstern. Wenn Ihr Gebäude nicht im geförderten Bereich liegt, lohnt oft der Blick auf die bundesweite Fensterförderung (BEG-Zuschuss oder Steuerbonus) – auch dort begleiten wir Sie. Was neue Fenster grundsätzlich kosten, zeigt unsere Preis-Übersicht.

Häufige Fragen

Schallschutzfensterprogramm – häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung beim Berliner Schallschutzfensterprogramm?

Gefördert werden 400 Euro je m² Einbaufläche für Schallschutzklasse 4 und 500 Euro je m² für Klasse 5. Die Runderneuerung berlintypischer Holzkastendoppelfenster wird ebenfalls mit 500 Euro je m² gefördert, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen mit 250 Euro pauschal je Raum (Schlaf- und Kinderzimmer). Insgesamt sind maximal 90 Prozent der anerkannten Kosten und höchstens 15.000 Euro je Wohnung möglich.

Wie finde ich heraus, ob mein Haus förderberechtigt ist?

Auf der Seite des Programms gibt es eine Karte im Geoportal Berlin: Dort geben Sie Ihre Adresse ein und sehen, ob Ihre Fassade zu den blau markierten, hoch lärmbelasteten Bereichen gehört. Gefördert werden Wohngebäude an sehr lauten Straßen und oberirdischen BVG-Schienenwegen. Ausgenommen sind Anrainer von Autobahnen und Bahnstrecken, für die Bundesprogramme bestehen.

Darf ich die Fenster schon bestellen, bevor der Antrag bewilligt ist?

Nein. Die Maßnahme darf vor der Bewilligung nicht begonnen sein – und als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Der richtige Ablauf ist: erst die Förderanfrage stellen, Unterlagen und Antragsformular abwarten, Antrag mit unserem Kostenvoranschlag und Prüfzeugnis einreichen, Bewilligung abwarten – dann beauftragen wir die Fenster.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Unter anderem: Angaben zu Fensteranzahl und -fläche, eine Grundrisszeichnung je Etage, Fotos der Hausfronten, einen aktuellen Grundbuchauszug, Kostenvoranschläge von Fensterfachfirmen sowie ein Prüfzeugnis des Gesamtelements (Rahmen, Flügel und Glas) zur geforderten Schallschutzklasse. Kostenvoranschlag und Prüfzeugnis liefern wir Ihnen; bei Eigentümergemeinschaften ist zusätzlich die Zustimmung der Verwaltung nötig.

Lässt sich das Schallschutzfensterprogramm mit der Bundesförderung kombinieren?

Für dieselben Fenster kann grundsätzlich keine Doppelförderung in Anspruch genommen werden. In der Praxis lohnt sich meist ein Weg: Wer im förderberechtigten Gebiet an einer lauten Straße wohnt, fährt mit dem Berliner Schallschutzfensterprogramm in der Regel deutlich besser als mit dem BEG-Zuschuss. Wir rechnen Ihnen beide Wege ehrlich durch.

Offizielle Quelle & Antrag: Alle Details, die Förderkarte und das Anfrageformular finden Sie direkt beim Land Berlin unter berlin.de – Schallschutzfensterprogramm 2026/2027 (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt).

Wohnen Sie an einer lauten Straße?

Dann lohnt sich der Anruf doppelt. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Haus im Förderbereich liegt, und liefern Angebot und Prüfzeugnis für den Antrag – rechtzeitig vor der Beauftragung.