Förderung · Land Berlin 2026/2027
Wohnen Sie an einer lauten Straße? Das Land Berlin fördert Schallschutzfenster mit bis zu 90 % der Kosten – höchstens 15.000 € je Wohnung. Wir liefern die passenden Fenster samt Prüfzeugnis und begleiten Sie durch den Antrag.
Verkehrslärm dringt fast immer über die Fenster in die Wohnung. Genau hier setzt das Berliner Schallschutzfensterprogramm 2026/2027 an: Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und oberirdischen BVG-Schienenwegen bezuschusst das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern – und zwar deutlich großzügiger als die üblichen Bundesförderungen. Der Zuschuss kann bis zu 90 % der anerkannten Kosten abdecken, begrenzt auf 15.000 € je Wohnung.
Der Haken ist nicht das Geld, sondern der Ablauf: Der Antrag muss vollständig sein und bewilligt werden, bevor die erste Rechnung geschrieben oder auch nur ein Vertrag unterschrieben ist. Dazu gehört ein Prüfzeugnis, das die Schalldämmung des kompletten Fensters nachweist. Beides – ein sauberer Kostenvoranschlag und das passende Prüfzeugnis – liefern wir Ihnen aus einer Hand.
Hinweis: Angaben nach dem offiziellen Berliner Schallschutzfensterprogramm 2026/2027 der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Stand September 2026), Konditionen können sich ändern. Die Förderung erfolgt freiwillig nach Maßgabe der Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Verbindlich sind allein die Richtlinie und die Angaben der Senatsverwaltung.
Schallschutzfenster & -türen (ggf. inkl. Rollladenkasten): 400 € je m² Einbaufläche für Schallschutzklasse 4, 500 € je m² für Klasse 5.
Berlintypische Holzkastendoppelfenster: Deren schalltechnische Runderneuerung wird mit 500 € je m² gefördert – wichtig für Altbauten, in denen die alten Kastenfenster erhalten bleiben sollen.
Lüftungseinrichtungen: schallgedämmte Lüfter mit 250 € pauschal je Raum (Schlaf- und Kinderzimmer).
Zusammen sind maximal 90 % der anerkannten Kosten und höchstens 15.000 € je Wohnung möglich.

1. Prüfen: Über die Karte im Geoportal Berlin sehen Sie anhand Ihrer Adresse, ob Ihre Fassade im förderberechtigten Bereich liegt.
2. Förderanfrage stellen: Erst danach erhalten Sie das Antragsformular und die weiteren Unterlagen.
3. Angebot & Prüfzeugnis: Wir messen auf, erstellen den Kostenvoranschlag und liefern das Prüfzeugnis des Gesamtelements zur geforderten Schallschutzklasse.
4. Antrag einreichen & Bewilligung abwarten: Noch nichts beauftragen!
5. Einbau: Nach der Bewilligung bauen wir Ihre neuen Schallschutzfenster fachgerecht ein – ruhig wird es danach von selbst.

Das Land fördert dort, wo der Lärmaktionsplan 2024–2029 seine Schwellenwerte auch künftig nicht einhalten kann: tagsüber über 67 Dezibel oder nachts über 57 Dezibel an der Fassade. Betroffen sind vor allem Hauptverkehrsstraßen und oberirdische Strecken der BVG. Die Karte im Geoportal zeigt die geförderten Fassaden als blaue Punkte – entscheidend ist die Adresse, nicht das Gefühl.
Drei Programme, drei Zuständigkeiten: Für Straßen- und BVG-Lärm ist das Land Berlin zuständig. Anrainer von Autobahnen und Bahnstrecken sind ausgenommen, weil der Bund dafür eigene Lärmsanierungsprogramme hat. Rund um den Flughafen BER gilt das Schallschutzprogramm der Flughafengesellschaft. Wir haben in allen drei Verfahren gearbeitet und sagen Ihnen nach einem Blick auf die Adresse, welcher Weg für Ihr Haus in Frage kommt.

Das Land verlangt ein Prüfzeugnis nach DIN EN ISO 10140-1 und DIN EN ISO 717-1 für das Gesamtelement aus Rahmen, Flügel und Glas. Ein Datenblatt der Scheibe allein reicht nicht – genau daran scheitern Anträge, wenn das Fenster im Baumarkt oder online gekauft wurde. Unsere GEALAN-Fenster S 9000 liefern wir mit dem passenden Zeugnis für Schallschutzklasse 4 (das Übliche an Hauptstraßen) oder Klasse 5 (an sehr lauten Lagen und Schienenwegen).
Welche Klasse Ihre Lage braucht und was die Dezibel-Werte im Alltag bedeuten, erklärt unser Ratgeber zu den Schallschutzklassen. Wichtig: Klasse 4 kostet nicht viel mehr als ein gutes Standardfenster – der Zuschuss macht sie meist günstiger als das Fenster ohne Schallschutz.

Eine Wohnung zur Straßenseite mit vier Fenstern und zusammen 6 m² Einbaufläche: In Schallschutzklasse 4 sind das 6 × 400 € = 2.400 € Zuschuss, in Klasse 5 3.000 €. Kommt ein schallgedämmter Lüfter für das Schlafzimmer dazu, sind es noch einmal 250 € pauschal. Gedeckelt ist der Zuschuss bei 90 % der anerkannten Kosten und 15.000 € je Wohnung – bei einer typischen Wohnung liegt man weit darunter, bei einem ganzen Haus mit mehreren Wohnungen wird der Deckel je Wohnung gerechnet.
Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel nach der Richtlinie 2026/2027, keine Zusage. Ihre tatsächliche Fensterfläche messen wir beim Aufmaß – der Chef persönlich, damit Angebot und Antrag zueinander passen.

Schallschutzförderung ist für uns kein neues Thema: Schon 2016 haben wir Wohnungen über das Schallschutzprogramm des Flughafens BER ausgestattet – mit Bietererklärung, Erstattungsabrechnung und, wo nötig, einer eigens gesplitteten Rechnung, damit die Förderstelle genau die Position bekommt, die sie sehen will. Seit 2026 begleiten wir Anträge im Berliner Schallschutzfensterprogramm 2026/2027, vom Einfamilienhaus bis zu mehreren Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus, jeweils mit GEALAN S 9000 in Schallschutzklasse 4.
Für Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen: Der Antrag braucht die Zustimmung der Verwaltung beziehungsweise einen Beschluss der Eigentümer; bei denkmalgeschützten Häusern kommt der Antrag bei der Denkmalbehörde hinzu, und ab 100.000 € Fördersumme verlangt das Land eine beschränkte Ausschreibung. Wir liefern die Unterlagen so, dass sie in die Eigentümerversammlung passen – mehr dazu auf unserer Seite für Hausverwaltungen.

Mehr zur Technik und den Dämmwerten finden Sie auf unserer Seite zu Schallschutzfenstern. Welche Klasse an Ihrer Straße sinnvoll ist, zeigt der Ratgeber zu den Schallschutzklassen; ob zwei oder drei Scheiben besser sind, lesen Sie unter 2-fach oder 3-fach-Verglasung. Wenn Ihr Gebäude nicht im geförderten Bereich liegt, lohnt oft der Blick auf die bundesweite Fensterförderung (BEG-Zuschuss oder Steuerbonus) – auch dort begleiten wir Sie. Was neue Fenster grundsätzlich kosten, zeigt unsere Preis-Übersicht.
Gefördert werden 400 Euro je m² Einbaufläche für Schallschutzklasse 4 und 500 Euro je m² für Klasse 5. Die Runderneuerung berlintypischer Holzkastendoppelfenster wird ebenfalls mit 500 Euro je m² gefördert, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen mit 250 Euro pauschal je Raum (Schlaf- und Kinderzimmer). Insgesamt sind maximal 90 Prozent der anerkannten Kosten und höchstens 15.000 Euro je Wohnung möglich.
Auf der Seite des Programms gibt es eine Karte im Geoportal Berlin: Dort geben Sie Ihre Adresse ein und sehen, ob Ihre Fassade zu den blau markierten, hoch lärmbelasteten Bereichen gehört. Gefördert werden Wohngebäude an sehr lauten Straßen und oberirdischen BVG-Schienenwegen. Ausgenommen sind Anrainer von Autobahnen und Bahnstrecken, für die Bundesprogramme bestehen.
Nein. Die Maßnahme darf vor der Bewilligung nicht begonnen sein – und als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Der richtige Ablauf ist: erst die Förderanfrage stellen, Unterlagen und Antragsformular abwarten, Antrag mit unserem Kostenvoranschlag und Prüfzeugnis einreichen, Bewilligung abwarten – dann beauftragen wir die Fenster.
Unter anderem: Angaben zu Fensteranzahl und -fläche, eine Grundrisszeichnung je Etage, Fotos der Hausfronten, einen aktuellen Grundbuchauszug, Kostenvoranschläge von Fensterfachfirmen sowie ein Prüfzeugnis des Gesamtelements (Rahmen, Flügel und Glas) zur geforderten Schallschutzklasse. Kostenvoranschlag und Prüfzeugnis liefern wir Ihnen; bei Eigentümergemeinschaften ist zusätzlich die Zustimmung der Verwaltung nötig.
Für dieselben Fenster kann grundsätzlich keine Doppelförderung in Anspruch genommen werden. In der Praxis lohnt sich meist ein Weg: Wer im förderberechtigten Gebiet an einer lauten Straße wohnt, fährt mit dem Berliner Schallschutzfensterprogramm in der Regel deutlich besser als mit dem BEG-Zuschuss. Wir rechnen Ihnen beide Wege ehrlich durch.
Nein, dort gelten andere Programme. Anrainer von Autobahnen und Bahnstrecken sind vom Berliner Schallschutzfensterprogramm ausgenommen, weil der Bund dafür eigene Lärmsanierungsprogramme hat. Rund um den Flughafen BER läuft das Schallschutzprogramm der Flughafengesellschaft. Wir kennen alle drei Wege aus der Praxis und sagen Ihnen nach einem Blick auf die Adresse, welcher für Ihr Haus in Frage kommt.
Antragsteller ist der Eigentümer des Wohngebäudes, bei Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaft über ihre Verwaltung. Als Mieter können Sie den Anstoß geben: Prüfen Sie Ihre Adresse in der Förderkarte und sprechen Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung darauf an – bei bis zu 90 Prozent Zuschuss ist das Argument meist schnell überzeugend. Auf Wunsch stellen wir der Verwaltung die Unterlagen für den Antrag zusammen.
Die Förderung ist freiwillig und an die Haushaltsmittel des Landes gebunden; einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Deshalb lohnt es sich, die Förderanfrage früh im Programmzeitraum zu stellen und die Unterlagen vollständig einzureichen – jede Nachforderung kostet Wochen. Wir liefern Kostenvoranschlag und Prüfzeugnis in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Aufmaß.
Offizielle Quelle & Antrag: Alle Details, die Förderkarte und das Anfrageformular finden Sie direkt beim Land Berlin unter berlin.de – Schallschutzfensterprogramm 2026/2027 (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt).
Dann lohnt sich der Anruf doppelt. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Haus im Förderbereich liegt, und liefern Angebot und Prüfzeugnis für den Antrag – rechtzeitig vor der Beauftragung.
Zum Aufmaß kommt der Chef persönlich — wer verkauft, hat die Öffnung vorher gesehen.